Für unsere Aus- und Weiterbildungen berechnen wir Lehrgangsgebühren. Sie haben jedoch die Möglichkeit je nach individueller Voraussetzung die Kosten der Ausbildung bis zu voller Höhe durch die Bundesagentur für Arbeit finanzieren zu lassen.
Dabei werden Ihnen u.a. folgende Kosten erstattet:
Beziehen Sie Arbeitslosengeld (I/II) wird dieses während der Maßnahme weitergezahlt. Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wird in der Fortbildung auch nur um die Hälfte reduziert, d.h. für zwei Tage Fortbildung wird nur ein Tag Arbeitslosengeld "verbraucht".
Grundsätzlich werden Förderleistungen für Aus- und Weiterbildungen im Voraus bezahlt. Dabei werden die direkten Weiterbildungsgebühren meist ohne Umweg an uns überwiesen. Ihre persönlichen Kosten für Transport, Unterbringung, Verpflegung etc. werden direkt an Sie ausbezahlt.
Beantragen Sie die Förderung zeitnah! Die Bundesagentur für Arbeit wird Ihren Antrag auf Förderung vorerst prüfen, um sicherzustellen, dass Sie alle Vorraussetzungen einer Förderung erfüllen.
In einem individuellen Beratungsgespräch bei der Bundesagentur für Arbeit werden persönliche Fähigkeiten, beruflicher Werdegang, Vorkenntnisse als auch körperliche und geistige Eignung geprüft. Die Teilnahme an einer unserer Seminare verbessert deutlich Ihre Vermittlungschancen, was Ihnen eine dauerhafte Integration in den Markt des Sicherheitsgewerbes verschaffen kann.
Verläuft das Beratungsgespräch positiv und Sie werden gefördert, erhalten Sie von der Bundesagentur für Arbeit einen sogenannten 'Bildungsgutschein'. Diesen lösen Sie in einem unserer Institute ein. Die Teilnahme an unserer Aus- und Weiterbildung wäre für Sie damit kostenfrei.