Das Förderprogramm 'WeGebAU' (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen) der Bundesagentur für Arbeit fördert Weiterbildungen, falls Sie ohne abgeschlossene Berufsausbildung arbeitstätig sind und/oder das 45. Lebensjahr vollendet haben.
Mit diesem Programm soll die Qualifizierung von Beschäftigten kleiner und mittlerer Unternehmen erleichtert werden, um langfristig qualifikationsbedingte Entlassungen zu vermeiden. Demnach können sich Unternehmen "einen zeit- und kostenintensiven Austausch von Arbeitskräften ersparen, der in Anbetracht des anstehenden Fachkräftemangels zunehmend schwierig werden dürfte." 1
Sie erhalten eine Förderung, wenn Sie
Da die Weiterbildungen meist während der Arbeitszeit stattfinden, muss Ihr Arbeitgeber sie
Darüber hinaus sollte die Weiterbildungsmaßnahme folgende Anforderungen erfüllen:
Gefördert werden im Allgemeinen die
Per Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit können Sie ihre Weiterbildung fördern. Wird Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie einen Bildungsgutschein, den Sie dann bei uns einreichen können.
Zum einen werden Sie gefördert, indem die Bundesagentur Ihnen die Weiterbildung finanziert und einen Zuschuss zu den in der Zeit anfallenden Ausgaben gewähren kann als auch Ihr Arbeitgeber, der einen Zuschuss während Ihrer Fehlzeit zum Arbeitsentgelt und den Sozialversicherungsbeiträgen erhält.
Quellenverzeichnis
1 Bildungskatalog WeGebAU für Beschäftigte in der Metropolregion Rhein-Necker - "Qualifizierungspower für den Fachkräftebedarf", Bundesagentur für Arbeit, http://www.bundesagentur.de, Stand 2009