In der Sachkundeprüfung nach §34a wird geprüft, ob eine Person die erforderlichen Voraussetzungen für die Arbeit in der Sicherheitsbranche erfüllt und über die notwendigen fachlichen Kenntnisse verfügt. Die zuständige Stelle (z.B. IHK) erteilt dann einen entsprechenden Nachweis, welcher die Person dazu befähigt, im Sicherheitsgewerbe zu arbeiten.