Um als Security zu arbeiten, muss ein Mindestalter von 18 Jahren erreicht sein. Das polizeiliche Führungszeugnis sowie die Schufa-Auskunft sollten frei von schwerwiegenden Einträgen sein. Neben den nachweislichen Voraussetzungen müssen auch persönliche erfüllt werden, wenn man als Security arbeiten möchte. Das bedeutet, dass der Bewerber in geordneten Verhältnissen leben muss und nicht erpressbar sein sollte – dies wäre beispielsweise durch eine persönliche Labilität mit Hang zur Spielsucht oder zu illegalem Glücksspiel der Fall. Jeder Sicherheitsmitarbeiter muss die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO und der Bewachungsordnung absolvieren. Hierfür werden von der IHK Kurse angeboten. Wir bieten Vorbereitungskurse für die Sachkundeprüfung an, kontaktiere uns bei Interesse gerne.